Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,

zur Nachbereitung des Vorstellungstermins der Planungen des 3. Gleises am 26.02.2007 fand eine interfraktionelle Besprechung der im Ortrat vertretenen Parteien statt. Die nachstehend aufgeführten Argumente entsprechen der einstimmigen Beschlusslage der Fraktionen. Die Fraktionen des Ortsrates Ochtmissen bitten Sie, die gefassten Beschlüsse bei der Stellungnahme der Stadt im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen und mit Nachdruck einzufordern. Zunächst einmal möchten die Fraktionen ihr Bedauern bzw. Entsetzen darüber Ausdruck verleihen, dass die technischen Möglichkeiten, den Lärm an der Quelle gar nicht erst entstehen zu lassen, nicht in ausreichendem Maße ausgeschöpft werden. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, dass geräuscharme Fahrzeuge von der DB nicht vordringlich beschafft und eingesetzt werden. Auf diese Art könnte ein Teil des erforderlichen aktiven und passiven Lärmschutzes in ganz Deutschland eingespart werden. Ebenso ist die Grundeinstellung, keine Strecken nach dem so genannten „Besonders überwachten Gleis“ zu bauen, für Lärm betroffene Bürger nicht zu akzeptieren. Unter dem Gesichtspunkt, dass es kurzfristig nicht möglich sein wird, die vorgenannten Forderungen umzusetzen, fordern die Fraktionen für den Bereich Ochtmissens: 1. Grundsätzlich sind in allen Bereichen Lärmschutzmaßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der Tagesgrenzwerte an allen Orten gewährleisten. 2. Die Bewertung der Immissionen hat nach der faktischen Bebauung/Planung zu erfolgen und nicht anhand der Zuordnungen im Flächennutzungsplan. Hieraus ergibt sich, dass der Bereich Hamburger Straße bis zur Bernsteinbrücke als Wohnbebauung einzustufen und dementsprechend nicht die Grenzwerte eines Mischgebietes (64/54dB(A)) anzuwenden sind, sondern die eines Wohngebietes (59/49 dB(A)). 3. Die Sondereinrichtungen Schule, Kindergarten sowie die Wohnbereiche der Loewe-Stiftung sind besonders zu berücksichtigen und als Sondergebiet zu bewerten und dementsprechend die Grenzwerte 57/47 dB(A) anzuwenden. Insbesondere bei dem Wohnbereich der Loewe-Stiftung sind auch die Nachtwerte einzuhalten. 4. Die zur Zeit berechneten Nachtwerte sind nicht akzeptabel. Sie liegen in den überwiegenden Fällen über den Werten des vorangegangenen Planfeststellungs-verfahrens. Schon hier wurde ein verbesserter Lärmschutz gefordert. Eine stärkere Reduzierung der Nachtwerte ist unverzichtbar. 5. Die Bernsteinbrücke als Straßenüberführung bewirkt eine Reflexion des Schalls der Züge. Es sind Maßnahmen zu treffen, die eine Erhöhung der Emission durch diese Reflexion vermeiden. 6. Zusammenfassend stellen wir folgende Forderungen an den Lärmschutz: • durchgehende 4 m hohe Lärmschutzwand von der Hamburger Straße bis zum Ende der Bebauung Ochtmissens (ca. Bahn-km 136,100) mit besonderem Schutz der Bernsteinbrücke. • Anschließend eine Abstufung des Lärmschutzes bis zur Einbindung in den vorhandenen Lärmschutzwall bei der Landwehr. 7. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind folgenden Auflagen zu erfüllen: • Der Baustellenverkehr ist vorrangig über die Bernsteinbrücke abzuwickeln. • Der Baustellenverkehr im Wilhelm-Hänel-Weg und im Wiesenweg ist auf das unverzichtbare Maß zu reduzieren. • Die Beschickung der Baustelleneinrichtung an der Landwehr hat von Norden her über den asphaltierten Weg zu erfolgen. • Auf die Nutzung des Feldweges entlang der Grundstücke „Kleverstücke“ ist zu verzichten. • Es ist sicher zu stellen, dass der Baustellenverkehr an der Einmündung Hamburger Straße / Wilhelm-Hänel-Weg verkehrssicher und ohne weitere Verkehrsbeeinträchtigung abgewickelt wird . Die schon jetzt ungenügende Verkehrsqualität darf nicht weiter eingeschränkt werden. • Es ist sicher zustellen, dass das vorhandene Straßennetz durch den Baustellenverkehr nicht weiter geschädigt wird, bzw. wieder hergestellt wird, ohne das Anlieger an den Kosten zu beteiligen sind. Des weiteren wird auf die Beschlusslage des Ortsrates vom 22.01.2004 zu TOP 4 verwiesen: Der Ortsrat Ochtmissen ist der Auffassung, dass sich die Verkehrsbelastung durch den Neubau der Querung über die Bundesbahnstrecke Hamburg-Hannover im Zuge der Beinsteinstraße nicht erhöhen darf, damit die Wohn- und Lebensqualität erhalten bleibt. Die neue Bahnbrücke soll genau das gleiche Breitenprofil erhalten wie die jetzige Brücke. Zusatz: Frau Schumann Schilling regt zusätzlich an, dass die neue Brücke über die Bahn, gem. der Planung der DB AG ausgeführt werden sollte. Keinesfalls sollte sie die Dimension der schon vorhandenen Autobahnbrücke erhalten. (Email v. 18.03.2007)

Jens-Peter Schultz gez. Schumann-Schilling, Schmidt, Hufenreuter, Plikat